Ich weise Sie darauf hin, dass ich keine Heilversprechen oder andere Versprechen abgebe. Auch erstelle ich keine Diagnosen im schulmedizinischen Sinne. Die Energiebehandlungen ersetzten in keinem
Falle den Gang zum Arzt. Meine Behandlungen dienen der Selbsterfahrung und/oder Selbstheilung und können je nach individuellen Gegebenheiten Heilprozesse oder Erfolge ganzheitlich
unterstützen.
Ich berufe mich hier auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.2004
(AZ: 1 BvR 784/03)